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Balanitis(Balanoposthitis) ist eine Entzündung der Eichel und/oder der Vorhaut. Wesentlich seltener ist die weibliche Klitoris davon betroffen. Bei unbeschnittenen Männern ist die Rate von entzündungsbedingten Krankheiten am Penis ungemein höher, als bei Beschnittenen. Vorsorge: Sorgfältige Hygienemaßnamen reduzieren das Risiko einer Balanitis und der damit verbundenen Komplikationen. Der Penis sollte nach jedem Urinieren gewaschen und der Bereich unter der Vorhaut trocken gehalten werden, alternativ kommt eine ("tight") Circumcision in Betracht, da Bal. oft durch die Ansammlung von Smegma verursacht wird. Bei routinemäßig Beschnittenen kommt diese Krankheit nicht vor. Symptome: 1. Rötung an der Eichel und/oder Vorhaut 2. "Fauliger" Geruch 3. Schmerzen an Penis und Vorhaut Komplikationen: Eine chronische Entzündung kann zur Vernarbung der Eichel und Vorhaut sowie zur Verengung der Harnröhrenöffnung führen. Außerdem kann das Vor- und Zurückziehen der Vorhaut durch Schmerzen und Schwellungen erschwert oder verhindert werden. Eine Phimose (Vorhautverengung) kann die Folge sein. Behandlung: Beim ersten Auftreten von Balanitis sollte eine Circumcision erfolgen. Diese verhindert eine Verschlimmerung der Krankheit (wiederkehrende bzw. chronische Bal.) und eine Vernarbung der Eichel (s. Bilder unten).
Wenn eine Balanitis/Balanoposthitis auftritt, sollte dieses sehr ernst genommen werden! Ein 30-jähriger Mann erhielt aufgrund der Fehlbehandlung einer Balanoposthitis 30.000 DM (über 15.000 EUR) Schmerzensgeld. Er war 10 Wochen in stationärer Behandlung, hatte 5 Operationen innerhalb von 7 Monaten und anschließend einen 2 Monate dauernden Kuraufenthalt. Er hatte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100% über 1 Jahr. Außerdem litt er anfänglich unter einer Angst vor Impotenz, und hatte ungewöhnliche Schmerzen. Die Fähigkeit zum Geschlechtsverkehr ist letztendlich erhalten geblieben. Als Dauerschaden verblieben eine Verkürzung des Penis sowie ausgedehnte Vernarbungen der Ersatzvorhaut und der Haut des Penisschaftes. Der grobe Behandlungsfehler und schwerwiegende Dokumentationsverstöße wirkten sich schmerzensgelderhöhend aus. Der Rechtsstreit ging über 2 Instanzen (Urteil des OLG Köln, 10.03.1994, 5 U 2/94). Olaf (D) |
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